Gewährleistung, Haftungsausschluss
Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchen bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt. Sollten Artikel Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie bitte sichtbare Fehler- auch Transportschäden - sofort.
Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.